3) Recht und Gerechtigkeit
Die Freiheit der Bürger wird gewährleistet und geschützt durch den freiheitlichen Rechtsstaat und eine echte Solidargemeinschaft.
Wir bekennen uns zu einem Rechts- und Sozialstaat, in dem Recht und Ordnung sowie soziale Verantwortung das Zusammenleben prägen.
Wir bekennen uns zu den demokratischen, rechtsstaatlichen, republikanischen, gewaltenteilenden und bundesstaatlichen Verfassungsprinzipien, zum Respekt vor dem Leben und der Menschenwürde sowie zu den liberalen Grundfreiheiten wie Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit.
Wir bekennen uns zum Ausbau der direkten Demokratie, zu einem freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Verhältniswahlrecht und zu Mediengesetzen, die Monopole und Manipulationen der öffentlichen Meinung verhindern.
Unser Staat versteht sich als Gemeinschaft von Staatsbürgern, die besondere Rechte und Pflichten haben. Zu den Rechten unserer Staatsbürger zählen das Wahlrecht, das Recht auf eine angemessene Ausbildung und das Recht auf Hilfe durch die Gemeinschaft in Notlagen. Die Pflichten beinhalten die Solidarität mit den Landsleuten, die Leistung von Beiträgen zur Erhaltung der Staatsfunktionen sowie den persönlichen Einsatz zur Aufrechterhaltung der inneren und äußeren Sicherheit und des sozialen Gefüges.
Das Eingehen und Erfüllen internationaler Verpflichtungen darf nicht zum Nachteil der österreichischen Bevölkerung erfolgen.
Unsere Sozialpolitik erhebt den Anspruch, vor Existenznöten, die sich durch Alter, Behinderung, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder durch schwere Schicksalsschläge ergeben können, zu schützen.
Der soziale Wohnbau dient vor allem der Abdeckung des Wohnbedarfs österreichischer Staatsbürger.
Wir bekennen uns zu einer humanistisch geprägten Gesellschaft, in der Solidarität effizient und gerecht ausgeübt wird sowie zu einer nachhaltigen Finanzierung des sozialen Gefüges. Das erfordert die wirksame Bekämpfung von Sozialmissbrauch und das Fördern von Leistung.